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   BSG, 30.04.2009 - B 13 RS 13/09 B   

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https://dejure.org/2009,48474
BSG, 30.04.2009 - B 13 RS 13/09 B (https://dejure.org/2009,48474)
BSG, Entscheidung vom 30.04.2009 - B 13 RS 13/09 B (https://dejure.org/2009,48474)
BSG, Entscheidung vom 30. April 2009 - B 13 RS 13/09 B (https://dejure.org/2009,48474)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Cottbus - S 3 R 603/05
  • LSG Berlin-Brandenburg - L 22 R 1357/07
  • BSG, 30.04.2009 - B 13 RS 13/09 B
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 30.04.2009 - B 13 RS 13/09 B
    Denn die - vermeintliche - Unrichtigkeit der Berufungsentscheidung kann mit der Nichtzulassungsbeschwerde nicht gerügt werden (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 30.04.2009 - B 13 RS 13/09 B
    Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufzeigen, welche Rechtsfragen sich stellen, dass diese Fragen noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine derartige Klärung erwarten lässt (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59, 65).
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 30.04.2009 - B 13 RS 13/09 B
    Schließlich ist darzulegen, dass die berufungsgerichtliche Entscheidung auf der gerügten Divergenz beruhe (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 21, 29).
  • BSG, 27.06.2003 - B 7 AL 2/03 B

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Vorliegen eines Verfahrensmangels

    Auszug aus BSG, 30.04.2009 - B 13 RS 13/09 B
    Es ist aber weder Aufgabe des Beschwerdegerichts, sich den für die Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde erforderlichen Sachverhalt selbst aus dem Beschluss des LSG bzw den vorinstanzlichen Akten herauszusuchen (BSG vom 27.6.2003 - B 7 AL 2/03 B, Juris RdNr 6) noch hiernach möglicherweise klärungsbedürftige Rechtsfragen selbst zu formulieren.
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